1. 
Jeder volljährige Hundehalter*in kann von den Angeboten der A&A Mantrailing Gebrauch machen. Sollten bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer diese erfüllen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson bei A&A Mantrailing teilnehmen. 

 

2. 
Für teilnehmende Hunde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Diese ist zur ersten Stunde/vor Beginn des Trainings nachzuweisen. Ebenfalls müssen die Hunde gemäß den aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Dies ist zur ersten Stunde/vor Beginn des Trainings durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen. 

 

3.       
Der/die Hundehalter*in ist verpflichtet, bekannte Krankheiten, körperliche Beschwerden des Hundes vorab mitzuteilen. Auch über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden (z.B. schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) ist A&A Mantrailing rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren. Die körperliche Unversehrtheit des/der Hundehalter*in wird von A&A Mantrailing vorausgesetzt. 

 

4.       
Läufige Hündinnen können an den Gruppenangeboten teilnehmen wobei sie dann allerdings erst am Ende des Trainings gestartet werden können. 

 

5.       
Die Anmeldung zu Angeboten von A&A Mantrailing ist nur juristischen unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Mit der schriftlichen, telefonischen oder mündlichen Anmeldung einer Terminvereinbarung bietet der Teilnehmer A&A Mantrailing den Abschluss eines Vertrages an und verpflichtet sich, am gewählten Angebot teilzunehmen, sowie die fälligen Leistungsgebühren zu Beginn des Termins/Kurses zu bezahlen. Durch die Anmeldung per E- Mail, WhatsApp oder durch eine telefonische Terminabsprache, erkennt der Teilnehmer diese AGB an. 

 

6.       
Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des/der Hundehalter*in sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Für die Teilnahme an den Angeboten von A&A Mantrailing werden von dem Teilnehmer Gebühren in der Höhe erhoben, die zum Zeitpunkt des Beginns des Trainings gültig sind. 

 

7.       
Bricht der/die Hundehalter*in das Training vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. 

 

8.       
Im Krankheitsfall eines Hundes oder dessen Halters während eines laufenden Trainings ist A&A Mantrailing rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, die versäumte Trainingseinheiten nachzuholen. 

 

9.       
Vereinbarte Termine sind verbindlich und sollten im Verhinderungsfall rechtzeitig (spätestens 48 Stunden) vor Beginn abgesagt werden. 

 

10.    
Vereinbarte Termine beginnen pünktlich zur festgelegten Zeit. Verspätungen von Teilnehmern berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung durch den Teilnehmer. 

 

11.    
A&A Mantrailing kann das Training nach eigenem Ermessen abbrechen, wenn berechtigte Gründe dafür vorliegen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall anteilig erstattet oder es wird ein neuer Termin vereinbart. 

 

12.   
A&A Mantrailing kann mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der/die Hundehalter*in/Hundeeigentümer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Hundes Gefahr für andere Menschen besteht. 

 

13.    
Der Besuch oder die Teilnahme an Veranstaltungen von A&A Mantrailing erfolgt auf eigenes Risiko. Gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen. Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer vom Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB etc.) zu informieren. 

 

14.    
Die Teilnehmer sind haftbar für alle durch sie selbst oder ihre Hunde verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Während des Trainings ist den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmer durch Missachtung der Anweisungen der Trainer verursacht, haftet ausschließlich der Teilnehmer. Das Krankheits- und Verletzungsrisiko während des Trainings tragen die Teilnehmer. 

 

15.    
A&A Mantrailing übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen. Die Teilnehmer übernehmen die alleinige Haftung für ihre Hunde, auch wenn sie auf Veranlassung der Trainerin handeln. 

 

16.    
A&A Mantrailing haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 

 

17.    
Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet. 

 

18.    
A&A Mantrailing übernimmt keine Erfolgsgarantie für die Unterricht vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer selbst und dessen Hund abhängig ist. 

 

19.   
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften